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AGB


Allgemeine Verkaufsbedingungen B2B Flowers BV
Erstellt vom Verband der Großhändler für Blumenprodukte (VGB) und hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer Amsterdam .

I General

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote eines Großhändlers (der „Verkäufer“), für alle zwischen dem Verkäufer und einem Kunden (dem „Käufer“) geschlossenen Verträge und für die Durchführung dieser Verträge. Sofern der Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde, wird ihnen ausdrücklich widersprochen.
  2. Abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Die abweichenden Bestimmungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II Angebote / Vereinbarung

  1. Alle abgegebenen Angebote sind für den Verkäufer unverbindlich, es sei denn, sie enthalten eine Frist. Nimmt der Käufer ein unverbindliches Angebot an, so ist der Verkäufer berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang der Annahme zu widerrufen.
  2. Alle vom Verkäufer auf der Website des Verkäufers oder anderswo veröffentlichten Informationen über das angebotene Produkt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Produktspezifikationen und ähnliche Mitteilungen, dienen nur als Hinweise. Daraus entstehen für den Verkäufer keine Verpflichtungen und der Käufer kann daraus keine Rechte ableiten, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich schriftlich erklärt, dass die betreffenden Produkte mit den veröffentlichten Angaben übereinstimmen.
  3. Ein Vertrag kommt zum Zeitpunkt der ausdrücklichen Annahme der Bestellung durch den Verkäufer in branchenüblicher Weise zustande.
  4. Angebote sind einmalig und gelten nicht für Nachbestellungen.

III Preise

  1. Die Preise gelten ab Werk (EXW) des Verkäufers.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt.), Einfuhrzöllen, sonstiger Steuern und Abgaben, Kosten für Qualitätskontrolle und/oder pflanzengesundheitliche Prüfungen, Kosten für Be- und Entladen, Verpackung, Transport, Versicherung usw Sonstige Kosten. Der Verkäufer stellt dem Käufer alle Erhöhungen des Selbstkostenpreises in Rechnung, die zunächst vom Verkäufer gezahlt werden und/oder die der Verkäufer dem Käufer aufgrund einer gesetzlichen Vereinbarung in Rechnung stellen muss. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.
  3. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern in der Rechnung keine andere Währung angegeben ist.

IV Lieferung und Lieferzeit

  1. Angegebene Lieferzeiten sind lediglich Richtwerte und können in keinem Fall als wesentlich angesehen werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Verkäufer haftet nicht für Verluste, die dem Käufer durch Verzögerungen über die angegebene Lieferzeit hinaus entstehen.
  2. Sollte der Verkäufer eine Bestellung (teilweise) nicht ausführen können, wird er den Käufer so schnell wie möglich informieren. Ist der Verkäufer nicht in der Lage, die bestellte Menge zu liefern, kann er eine geringere Menge liefern oder die Leistung verschieben und/oder nach gegenseitiger Vereinbarung mit dem Käufer andere Produkte liefern, die ähnlich oder gleichwertig sind.
  3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gilt das Lager oder der Verarbeitungsbereich des Verkäufers oder ein anderer vom Verkäufer angegebener Ort als Lieferort. Die Gefahr geht zum Zeitpunkt der Lieferung oder im Falle des Transports zum Zeitpunkt der Übergabe der Produkte an den Spediteur oder zum Verlassen des Lieferorts zum Transport auf den Käufer über, unabhängig davon, ob der Transport ab der Lieferung erfolgt Ort und/oder ob der Käufer oder der Verkäufer die Transportkosten trägt.
  4. Die Lieferung erfolgt nur dann versandkostenfrei, wenn und soweit dies vom Verkäufer in der Auftragsbestätigung vereinbart und angegeben wurde.
  5. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen nicht auszuführen, wenn der Käufer frühere Lieferungen nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlt hat, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen anderweitig nicht nachgekommen ist oder wenn der Käufer nach Ansicht des Verkäufers in Zahlungsverzug ist Risiko, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachzukommen.
  6. Hat der Käufer die Produkte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort entgegengenommen, gerät der Käufer in Verzug und haftet für etwaige Qualitätsverluste. Die bestellten Produkte stehen dem Käufer während der Lagerung zur Verfügung und werden auf das Konto und Risiko des Käufers gelagert.
  7. Wenn der Käufer die Produkte jedoch nach einer begrenzten Lagerzeit (die angesichts der Produktart als angemessen angesehen werden kann) nicht abgenommen hat und nach Ansicht des Verkäufers die Gefahr eines Qualitätsverlusts und/oder oder Verfall der Produkte dies zur Schadensbegrenzung verlangt, ist der Verkäufer berechtigt, die betreffenden Produkte an einen Dritten zu verkaufen.
  8. Die Nichterfüllung durch den Käufer entbindet ihn nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung des vollen Preises.
  9. Der Verkäufer haftet nicht für Verluste, die durch die Nichtlieferung entstehen.

V Höhere Gewalt

  1. Im Falle höherer Gewalt kann der Verkäufer ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung um die Dauer der höheren Gewalt verschieben.
  2. Zu „höherer Gewalt“ zählen unter anderem Umstände wie Unruhen, Krieg, Streiks, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Terrorismus, Wetterbedingungen, Verkehrsbedingungen wie Straßensperren, Straßenarbeiten oder Staus sowie Feuer , behördliche Maßnahmen oder ähnliches, auch wenn sich diese Umstände lediglich auf die Ausführung des Vertrages durch beauftragte Dritte wie einen Lieferanten des Verkäufers oder einen Transporteur beziehen.
  3. Ein Beispiel für die ausdrückliche Formulierung höherer Gewalt ist die Situation, dass die (Haupt-)Bank des Verkäufers Vorschriften anwendet oder anwenden wird, die dazu führen können, dass die Beziehung des Verkäufers zu dieser Bank beendet wird oder die Gefahr besteht, dass die Beziehung zwischen dem Verkäufer und dem Verkäufer beendet wird Der Käufer wird nach Meinung des Verkäufers aufrechterhalten.

VI Verpackung

  1. Die Produkte werden in der im Blumen- und Pflanzengroßhandel üblichen Art und Weise verpackt, die vom Verkäufer nach ordnungsgemäßer Geschäftspraxis bestimmt wird, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Einwegverpackungen können kostenpflichtig sein und sind vom Umtausch ausgeschlossen.
  3. Sollten die Produkte in Mehrwegverpackungen (Kartons) und/oder auf langlebigem Transportmaterial (Stapelwagen, Container, Paletten etc.) geliefert werden, muss der Käufer identisches Verpackungsmaterial mit derselben Registrierung (z. B. Chip oder Etikett) zurücksenden ) innerhalb einer Woche nach Lieferung an den Verkäufer, auch wenn eine Nutzungsgebühr erhoben wird, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  4. Wenn Rücksendungen nicht rechtzeitig versandt werden oder langlebige Verpackungen und/oder Transportmaterialien, die dem Käufer für längere Zeit überlassen wurden, nicht innerhalb einer vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist zurückgegeben werden, behält sich der Verkäufer das Recht vor, a) eine Gebühr zu erheben die Kosten dafür dem Käufer zu tragen und b) vom Käufer alle weiteren Verluste zu erstatten, die dem Verkäufer in diesem Zusammenhang entstanden sind, wie etwa zusätzliche Mietkosten.
  5. Alle Kosten, die der Verkäufer zunächst für den Rücktransport bezahlt hat, werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sofern eine Kaution erhoben wird, wird diese nach Rückgabe des betreffenden Materials in gutem Zustand zurückerstattet.
  6. Der Käufer erstattet dem Verkäufer die Reparatur- oder Ersatzkosten für wiederverwendbare und/oder langlebige Verpackungen, die beschädigt oder verloren gegangen sind, sowie für alle weiteren Schäden, die dem Verkäufer in diesem Zusammenhang entstehen, wie etwa zusätzliche Mietkosten.
  7. Im Falle einer Streitigkeit zwischen dem Verkäufer und dem Käufer hinsichtlich ausstehender Transportmaterialmengen sind die Verwaltungsunterlagen des Verkäufers maßgebend.

VII Beschwerden

  1. Reklamationen bezüglich sichtbarer Mängel, einschließlich Mengen, Größen und/oder Gewicht, müssen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt beim Verkäufer per Fax, Telex, E-Mail oder Telefon eingehen. Eine telefonische Benachrichtigung muss vom Käufer innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Produkte schriftlich bestätigt werden. Der Käufer oder Empfänger der Produkte muss außerdem jede sichtbare Reklamation bei der Lieferung auf den betreffenden Transportdokumenten vermerken.
  2. Reklamationen über nicht sichtbare Mängel an gelieferten Produkten müssen dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden. Wenn die Reklamation nicht schriftlich eingereicht wurde, muss sie dem Verkäufer innerhalb von 24 Stunden schriftlich bestätigt werden.
  3. Eine Beschwerde muss in jedem Fall enthalten:
  4. Eine detaillierte und genaue Beschreibung des Mangels/der Mängel, unterstützt durch Beweise in Form von beispielsweise Fotos oder einem Gutachten und;
  5. Eine Erklärung aller anderen Tatsachen, aus denen geschlossen werden kann, dass die gelieferten Produkte und die vom Käufer abgelehnten Produkte ein und dasselbe sind.
  6. Der Käufer muss es dem Verkäufer ermöglichen, die Berechtigung der Reklamationen vor Ort zu untersuchen oder eine Untersuchung einzuleiten und/oder die gelieferten Produkte zurückzunehmen, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt, auf eine Untersuchung vor Ort zu verzichten . Die Produkte müssen in der Originalverpackung aufbewahrt werden.
  7. Reklamationen, die nur einen Teil der gelieferten Produkte betreffen, berechtigen den Käufer nicht zur Ablehnung der gesamten Lieferung.
  8. Nach Ablauf der in VII.1 und VII.2 genannten Fristen gelten die gelieferten Produkte und die ausgestellte Rechnung als vom Käufer angenommen. Der Verkäufer ist dann nicht mehr verpflichtet, etwaige Ansprüche des Käufers zu bearbeiten.
  9. Erweist sich eine vom Käufer eingereichte Beschwerde als unbegründet, hat der Käufer dem Verkäufer alle im Zusammenhang mit der Untersuchung entstandenen Kosten zu erstatten.

VIII Haftung

  1. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen, es sei denn und soweit der Käufer nachweist, dass der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurdeseitens des Verkäufers.
  2. Mängel hinsichtlich möglicher pflanzengesundheitlicher und/oder anderer im Einfuhrland geltender Anforderungen berechtigen den Käufer nicht zu einer Entschädigung oder einem Rücktritt vom Vertrag, es sei denn und in dem Umfang, in dem der Käufer den Verkäufer über diese Anforderungen informiert hat vorher schriftlich melden.
  3. Der Verkäufer haftet niemals für Folgeschäden, die dem Käufer entstehen. Sollte der Verkäufer dennoch einen Schaden ersetzen müssen, ist die Haftung des Verkäufers für einen dem Käufer entstandenen Schaden höchstens auf den Rechnungswert des Teils der gelieferten Produkte beschränkt, auf den sich der Anspruch bezieht.
  4. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, dienen die gelieferten Produkte ausschließlich Dekorationszwecken und sind nicht für den internen Verzehr geeignet. Der Verkäufer weist darauf hin, dass die Produkte bei unsachgemäßer Verwendung, Konsum, Kontakt und/oder Überempfindlichkeit schädliche Auswirkungen auf Mensch und/oder Tier haben können. Darüber hinaus kann von einigen Produkten tropfende Feuchtigkeit Schäden an den Materialien verursachen, mit denen sie in Kontakt kommen. Der Käufer hat diese Warnung an seine Kunden weiterzugeben und stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich Endverbrauchern, wegen dieser Folgen frei.

IX Zahlung

  1. Die Zahlung muss online und im Voraus erfolgen
  2. Der Käufer darf ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers die Zahlung des Kaufpreises nicht aufschieben oder Beträge vom Kaufpreis abziehen.
  3. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug. Der Verkäufer ist dann berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer haftet nicht für etwaige Folgen, die dieser Rücktritt mit sich bringen könnte. Befindet sich der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Fälligkeitsdatum der Rechnung an Zinsen in Höhe von monatlich 1,5 % oder, falls der gesetzliche Zinssatz höher ist, den gesetzlichen Zinssatz auf den ausstehenden Betrag zu berechnen das Datum der vollständigen Zahlung. Befindet sich der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer außerdem berechtigt, etwaige dadurch entstandene Wechselkursverluste in Rechnung zu stellen.
  4. Ein Käufer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat als den Niederlanden muss dem Verkäufer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer korrekt und schriftlich mitteilen. Darüber hinaus stellt der Verkäufer dem Verkäufer auf erstes Verlangen alle Informationen und Dokumente zur Verfügung, die der Verkäufer benötigt, um nachzuweisen, dass die Produkte in einen anderen EU-Mitgliedstaat als die Niederlande geliefert wurden. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen und allen nachteiligen Folgen frei, die sich aus der Nichterfüllung oder teilweisen Nichterfüllung dieser Verpflichtungen ergeben.
  5. Wenn Dritte mit der Einziehung überfälliger Zahlungen beauftragt werden, muss der Käufer dem Verkäufer alle damit verbundenen gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten in Rechnung stellen, jedoch mindestens 15 % des ausstehenden Betrags sind sofort fällig.

X Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an allen gelieferten Produkten verbleibt weiterhin beim Verkäufer, bis der Käufer alle Beträge, die der Käufer für die vom Verkäufer gelieferten Produkte an den Verkäufer zu zahlen hat oder noch zahlen wird, einschließlich der Zahlungen für etwaige Mängel, vollständig beglichen hat des Käufers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen.
  2. Der Käufer darf die gelieferten Produkte nicht verpfänden oder in sonstiger Weise zur Sicherheit übereignen, solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist. Sollten Dritte eine Pfändung auf diese Produkte vornehmen oder beabsichtigen, diese zu pfänden oder sie anderweitig zu veräußern, muss der Käufer den Verkäufer hierüber unverzüglich informieren.
  3. Der Käufer muss auf erstes Verlangen des Verkäufers stets uneingeschränkt bei der Ausübung seines Eigentumsvorbehalts durch den Verkäufer mitwirken. Der Käufer haftet für alle Kosten, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit seinem Eigentumsvorbehalt und allen damit verbundenen Klagen entstehen, sowie für alle direkten und indirekten Schäden, die dem Verkäufer hieraus entstehen.
  4. Bei Produkten, die für den Export bestimmt sind, gilt ab dem Zeitpunkt der Ankunft im Bestimmungsland das Recht des Bestimmungslandes für die vermögensrechtlichen Folgen im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt. Ab diesem Zeitpunkt gelten, sofern nach geltendem Recht zulässig, zusätzlich zu den Bestimmungen der Punkte 1 bis 3 oben die folgenden Bestimmungen:
  5. Im Falle einer Vertragsverletzung des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferten Produkte sowie die entsprechenden Verpackungs- und Transportmaterialien unverzüglich in Besitz zu nehmen und nach eigenem Ermessen darüber zu verfügen. Sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, bedeutet dies die Beendigung des betreffenden Vertrags.
  6. Der Käufer ist berechtigt, die Produkte im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit zu verkaufen. Er tritt hiermit alle Forderungen ab, die ihm aus der Veräußerung gegen Dritte erwachsen. Der Verkäufer erkennt diese Abtretung hiermit an und behält sich die Geltendmachung der Ansprüche vor, sobald der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommtZahlungsverpflichtungen.
  7. Der Käufer darf die Produkte im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit verarbeiten, unabhängig davon, ob die Produkte mit anderen, nicht vom Verkäufer gelieferten Produkten vermischt werden oder nicht. Der Verkäufer erwirbt Miteigentum an der neuen Ware in dem Verhältnis, in dem der Verkäufer einen Teil dieser neuen Ware herstellt, wobei das Eigentum an dieser neuen Ware in diesem Moment vom Käufer auf den Verkäufer übertragen wird, der dies annimmt übertragen.
  8. Soweit der Verkäufer gesetzlich verpflichtet ist, auf Verlangen einen Teil der vereinbarten Sicherheit herauszugeben (sofern die Sicherheit den Wert etwaiger ausstehender Forderungen um einen bestimmten Prozentsatz übersteigt), wird er dies tun, sobald der Käufer dies verlangt und wenn dies der Fall ist geht auch aus den Buchhaltungsunterlagen des Verkäufers hervor.

XI Besondere Garantien vom Käufer an den Verkäufer

  1. B) Nationale und internationale Antikorruptionsgesetze
  2. Der Käufer garantiert:
  3. Dass es jederzeit die für die Ausführung der geschlossenen Vereinbarung geltenden Antikorruptionsvorschriften jedes relevanten Bezirks („Antikorruptionsgesetze“) einhält und auch weiterhin einhalten wird.
  1. Dass es ein striktes Verbot in Bezug auf jegliches Angebot an und jegliche Annahme von Waren oder Dienstleistungen mit Geldwert wie Geschenken, Reisen, Bewirtung oder was auch immer an Mitarbeiter oder Mitglieder des Vorstands des Käufers durch Mitarbeiter oder Vorstandsmitglieder des Käufers anwendet offenbar als Anreiz gedacht, im Zusammenhang mit einer Vereinbarung oder dem Zustandekommen einer Vereinbarung auf eine bestimmte Art und Weise zu handeln.
  2. Dass es keiner politischen Partei, Kampagne, Regierungsbehörde, Beamten oder öffentlichen Institutionen, staatlichen Unternehmen, Organisationen, internationalen Institutionen usw. ihrer Mitarbeiter direkt oder indirekt etwas anbietet, verspricht oder gibt Zweck, im Zusammenhang mit der Vereinbarung oder dem Verkäufer einen unrechtmäßigen Vorteil zu erlangen oder zu behalten.
  3. Im Zusammenhang mit dem Leistungsvertrag oder dem Verkäufer wird er einem Geschäftskunden nichts anbieten, versprechen oder geben oder etwas von ihm annehmen, es sei denn, es besteht ein berechtigter Grund dafür und es ist angemessen, dies zu tun im Kontext des täglichen Geschäftsablaufs und beachtet darüber hinaus die lokale Gesetzgebung.
  4. Dass er den Verkäufer unverzüglich benachrichtigt, wenn der Käufer im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seiner Ausführung Kenntnis von einer Situation erhält, die im Widerspruch zu den Antikorruptionsgesetzen stehen könnte.
  5. Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus diesem Artikel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, ist der Verkäufer berechtigt, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf, die Ausführung des Vertrags mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dem Käufer etwaige daraus resultierende Schäden zu ersetzen, während der Käufer in vollem Umfang für alle Schäden haftbar ist, die seitens des Verkäufers infolge der Nichteinhaltung dieses Artikels durch den Käufer entstehen können.

XII Datenschutz

  1. Der Verkäufer ist berechtigt, Identifikationsdaten und Daten über die Zahlung und das Zahlungsverhalten des Käufers Floridata, einer Partnerschaft von Großhändlern im Blumensektor, zur Verfügung zu stellen.
  2. Die in XI.1 genannten Daten werden von Mollie Payments in einer Datenbank verarbeitet, um einerseits Einblick in die Märkte zu gewinnen, in denen die jeweiligen Großhändler ihre floristischen Produkte verkaufen, und andererseits in das Zahlungsverhalten einzelner Käufer .
  3. Die Daten zum Verkauf von Blumenprodukten werden in aggregierten Zahlen verarbeitet, aus denen keine personenbezogenen Daten abgeleitet werden können. Diese Daten werden von Zeit zu Zeit entweder von Mollie Payments oder über Dritte veröffentlicht.
  4. Die Daten zum Zahlungsverhalten einzelner Käufer werden verarbeitet, um das Schuldnerrisiko abzuschätzen. Daraus können ggf. personenbezogene Daten abgeleitet werden. Die Daten zum Zahlungsverhalten werden von Mollie nur auf besondere Anfrage und unter der Voraussetzung weitergegeben, dass die Anfrage von einem Großhändler stammt, der an Mollie Payments teilnimmt, und sofern dies der Begrenzung des eigenen Schuldnerrisikos dient.

XIII Anwendbares Recht / Streitigkeiten

  1. Alle Verträge, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise Anwendung finden, unterliegen niederländischem Recht. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Der Käufer kann Ansprüche aus oder aus Verträgen, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, nur beim zuständigen niederländischen Gericht in dem Gebiet geltend machen, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat. Der Verkäufer kann solche Ansprüche entweder beim zuständigen Gericht in dem Gebiet, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat, oder beim niederländischen Gericht in dem Gebiet, in dem der Käufer seinen Sitz hat, geltend machen.
  3. Entgegen den Bestimmungen von XII. 2 können der Verkäufer und der Käufer vereinbaren, jede Streitigkeit einem Schiedsgericht gemäß den Regeln o vorzulegenf das Niederländische Schiedsinstitut, dessen Entscheidung von beiden Parteien als bindend akzeptiert wird.

XIV Schlussbestimmung

  1. Alle Fälle, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, unterliegen ebenfalls niederländischem Recht.
  2. Wenn und soweit festgestellt wird, dass ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen eine zwingende Rechtsnorm verstößt, gilt dieser Teil oder diese Bestimmung als nicht mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart andernfalls bleiben die Parteien weiterhin gebunden. Die Parteien werden dann so tun, als ob sie, sofern sie von der Unwirksamkeit der Bestimmung Kenntnis gehabt hätten, eine wirksame Regelung vereinbart hätten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder diesem am nächsten kommt



Voorhout, Dezember 2023

 

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